ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR

TEILNEHMER AN DEM KONGRESS FUTURESTEEL

Stand: 14. März 2022

 

 

Veranstalter des Events futureSTEEL ist marketSTEEL Media GmbH.

Dieses Event wird mit eveeno organisiert. Die Anmeldung ist verbindlich und erfolgt online bei eveeno und wird von eveeno bestätigt. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung. Die Rechnung gilt als Anmeldebestätigung.

Der Zutritt zur futureSTEEL 2022 ist nur für registrierte Teilnehmer möglich. Es findet ein Ticketverkauf vor Ort statt, der Teilnehmer muss sich jedoch vor Ort selbst online anmelden und vor Ort die Rechnung begleichen. Es kann zu erheblichen Wartezeiten vor Ort kommen.

 

Stornierung der Anmeldung durch den Teilnehmer

Bei einer Stornierung durch den Teilnehmer bis zum 31.07.2022 (Eingangsdatum bei eveeno) wird eine Bearbeitungsgebühr von 30 % erhoben und 70 % der Konferenzgebühr zurückerstattet. Bei Stornierungen, die nach dem 01.08.2022 eingehen, ist keine Rückerstattung möglich. Es ist jedoch möglich, die Anmeldung bis 7 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei auf eine andere Person zu übertragen. Da Sie nach der Anmeldung einen Zugangs-Code erhalten, können Sie dies selbst eine Vertretung eingeben.

Für die Möglichkeit, dass die Veranstaltung verschoben, verkürzt, vorübergehend oder ganz geschlossen oder abgesagt wird, siehe Kapitel "Reservierungen".

Unter höherer Gewalt versteht man ein Ereignis oder einen Vorfall, der sich der Kontrolle einer Partei entzieht, ohne dass diese ein Verschulden trifft, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die folgenden Ereignisse: Höhere Gewalt, behördliche Anordnungen (z.B. Einreise- oder Reisebeschränkungen), Arbeitskämpfe und alle anderen Umstände, die außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen, wie z.B. Feuer, Krieg, umfassende militärische Mobilmachung, Aufstand, Requisition, Beschlagnahme, Embargo, Beschränkungen in der Verwendung von Energie, Devisen- und Ausfuhrbeschränkungen, Epidemien, Naturkatastrophen, extreme Naturereignisse, terroristische Handlungen und Mängel oder Verzögerungen bei Lieferungen durch Unterlieferanten, die durch einen solchen in dieser Klausel genannten Umstand verursacht werden.

Die Partei, die behauptet, von höherer Gewalt betroffen zu sein, hat die andere Partei unverzüglich über das Eintreten und das Ende eines solchen Umstandes zu unterrichten. In jedem Fall höherer Gewalt verpflichten sich die Parteien, ihre Verpflichtungen den veränderten Umständen nach Treu und Glauben anzupassen. Jede Partei ist berechtigt, die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen auszusetzen, soweit diese Erfüllung durch höhere Gewalt behindert oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall höherer Gewalt verpflichten sich die Parteien, ihre Verpflichtungen den veränderten Umständen nach Treu und Glauben anzupassen.

Der Veranstalter und der Teilnehmer sind sich darüber einig, dass die Bestimmungen über Höhere Gewalt sinngemäß auch für etwaige Auswirkungen der aktuellen Corona-Pandemie auf die Erfüllung dieses Vertrages gelten; eine solche Auswirkung ist jedoch nur nach alleiniger Einschätzung des Veranstalters gegeben.

 

Zahlungsbedingungen

Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Gesamtbetrag der Gebühr innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Bitte zahlen Sie nicht vor Erhalt einer Rechnung.

Bitte geben Sie auf der Überweisung den Namen des Teilnehmers und die Rechnungs-Nr. an. Bei Sammelüberweisungen sollte eine Namensliste beigefügt werden.

Ausstehende Tagungsgebühren können NICHT am Tagungsort (bar) beglichen werden. Teilnehmer können den futureSTEEL-Kongress nur mit einer bestätigten Anmeldung besuchen.

 

Keine Garantie oder Versicherung

Der Veranstalter ist nur für die Ein- und Ausgangskontrolle während der Öffnungszeiten der Ausstellung verantwortlich. Der Veranstalter haftet auch nicht für Diebstahl oder Beschädigung von eigenen oder gemieteten Gegenständen der Teilnehmer.

 

Haftung

Der Teilnehmer haftet für alle Schäden, die er, seine Beauftragten oder seine Helfer während des futureSTEEL-Kongress sich selbst oder anderen zufügen; dies gilt auch für Schäden an Gebäuden und Ausstellungseinrichtungen.

Der Veranstalter haftet dem Teilnehmer nur für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seiner Organe oder Mitarbeiter beruhen. Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für Schäden, die durch Feuer, Wasser, Explosionen, Sturm oder sonstige höhere Gewalt sowie durch gewaltsame Übergriffe, Diebstahl, Einbruch, Ausfall von Versorgungseinrichtungen (z.B. Strom, Gas, Wasser) und ähnliche Ursachen entstehen, soweit sie nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Veranstalters, seiner Organe oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind. Dies gilt auch für Schäden, die durch das Publikum (insbesondere durch Aussteller oder andere Teilnehmer) verursacht werden. Sekundäre Schäden oder Folgeschäden, die auf Vertragsverletzungen des Veranstalters beruhen, sind darüber hinaus nur ersatzfähig, soweit solche Schäden typischerweise zu erwarten sind.

 

Buchungen

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung nach eigenem Ermessen zu verschieben, zu verkürzen, vorübergehend oder ganz zu schließen oder abzusagen. Sollte der Veranstalter die Veranstaltung aus unvorhergesehenen Gründen nicht durchführen können, werden die Teilnehmer unverzüglich informiert. Bei Absage oder Abbruch der Veranstaltung durch den Veranstalter haben die Teilnehmer Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Tagungsgebühr, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

Schutz der Daten

Der Veranstalter erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt die zur Erfüllung des Vertrages erforderlichen personenbezogenen Daten des Teilnehmers und gibt diese Daten an mit der Durchführung dieses Vertrages beauftragte Dritte weiter. Alle Einzelheiten zur Verarbeitung der Daten durch den Veranstalter können der Datenschutzerklärung unter https://www.marketsteel.de/datenschutz.html entnommen werden. Mit dem Absenden des Anmeldeformulars erklärt der Teilnehmer, dass er den vorstehenden Hinweis zur Datenverarbeitung zur Kenntnis genommen hat.

 

Rechtsangelegenheiten

Alle Ansprüche des Teilnehmers gegen den Veranstalter sind schriftlich geltend zu machen. Sie verjähren innerhalb von 6 Monaten nach dem Ende des Jahres, in dem sie entstanden sind. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Düsseldorf in, Deutschland.